Bezuschussung von Familienurlauben

Bezuschussung von Familienurlauben

FÖRDERUNG

Sachsen fördert Familienurlaube für Familien mit einem geringen Einkommen mit bis zu 9€ pro Tag und Familienmitglied. Gefördert werden kann ein Urlaubsaufenthalt im Jahr für die Dauer von 7 bis 14 Tage. Der Urlaub muss in Deutschland stattfinden. Förderfähig sind Sie, wenn Ihr monatliches Nettoeinkommen einen gewissen Betrag nicht übersteigt. Zusammengerechnet wird das Nettoeinkommen (ohne Kinder-, Pflege-, Wohngeld oder Kinderzuschuss) aller Familienmitglieder. Dabei gilt ein zusammengerechnetes Nettoeinkommen unter einem Betrag von 669€ pro Erwachsenen Familienmitglied und 322€ pro Kind als förderfähig.

Beispielrechnung: Zu Ihrer Familie gehören 2 Erwachsene (2 x 669€ = 1338€) und 2 Kinder (2 x 322€ = 644€). Das ergibt insgesamt 1982€. Beträgt Ihr Familien-Nettoeinkommen also weniger als 1982€ können Sie einen Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.ksv-sachsen.de

ANTRAG

Das Antragsformular finden Sie hier: Antragsformular
Oder ich kann Ihnen auch ein gedrucktes Exemplar ausgeben. Das Antragsformular können Sie an eine der beiden folgenden Adressen senden:

Selbstbestimmte Handlungsstrategien und Initiativen für Alleinerziehende (SHIA) e.V.
Sasstraße 2
04155Leipzig

Diakonie Leipzig Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e.V.
Nikolaikirchhof 3
04109 Leipzig

UNTERKÜNFTE

Einen Katalog möglicher Urlaubsstätten finden Sie hier: Katalog

Sie können auch in anderen für die Familienerholung geeigneten Unterkünften Urlaub machen (z.B. Ferienwohnungen, Bauernhöfe, Jugendherbergen).

Einen schönen, lustigen und erholsamen Urlaub wünscht Ihnen
Frau Sommer