39. Schule

Elternrat

Gemeinsam Schule machen – der Elternrat der 39. Schule vertritt die Interessen der Eltern und setzt sich für eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten ein.

Der Elternrat setzt sich aus den gewählten Klassenelternsprecherinnen und -sprechern aller Klassen zusammen. Wir engagieren uns ehrenamtlich dafür, dass die Anliegen der Eltern gehört werden und im Schulalltag Berücksichtigung finden.

In regelmäßigen Treffen besprechen wir Themen, die Eltern bewegen, tauschen uns mit der Schulleitung aus und entwickeln gemeinsam Lösungen. Wir verstehen uns als Bindeglied zwischen Eltern, Lehrkräften, Hort und Schulleitung und möchten dazu beitragen, dass unsere Schule ein Ort bleibt, an dem sich Kinder und Familien wohlfühlen.

Aufgaben

Der Elternrat gestaltet das Schulleben aktiv mit. Im Mittelpunkt stehen die Anliegen der Eltern und das Wohl der Kinder. Zu unseren Aufgaben gehören unter anderem:

  • Wir hören zu und nehmen die Anliegen der Eltern ernst – ob größere Sorgen oder kleine Ideen.
  • Wir bringen die Themen und Wünsche der Eltern in die Elternratssitzungen ein und halten Rücksprache mit der Schulleitung.
  • Wir suchen gemeinsam nach Lösungen und unterstützen, wo es möglich ist.
  • Wir helfen bei der Vorbereitung und Durchführung von Projekttagen, Festen, Elternabenden und anderen schulischen Aktivitäten.
  • Wir fördern eine offene, respektvolle und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Elternhaus, Schule und Hort.

Was euch bewegt, bringen wir in die Elternratsarbeit ein – damit gute Ideen, Fragen und Anregungen nicht verloren gehen, sondern in der Schule ankommen.

Elternmitwirkung

Eltern sind wichtige Partner der Schule. Die Mitwirkung der Eltern ist im Sächsischen Schulgesetz und in weiteren Verordnungen geregelt. Dort ist beschrieben, wie Eltern das Schulleben aktiv mitgestalten können.

Elternvertretung an der Schule

  • In jeder Klasse werden Klassenelternsprecherinnen und -sprecher gewählt.
  • Alle Klassenelternsprecherinnen und -sprecher bilden gemeinsam den Elternrat der Schule.
  • Aus dem Elternrat werden Vertreterinnen und Vertreter für die Schulkonferenz gewählt.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Gremium von Eltern, Lehrkräften, Schulleitung und Schulträger. Sie berät und entscheidet über grundlegende Fragen des Schullebens, zum Beispiel:

  • das Schulprogramm und wichtige pädagogische Schwerpunkte,
  • die Hausordnung und Fragen des Schullebens,
  • Ganztagsangebote und besondere Projekte.

Mitmachen ist erwünscht

Eltern können ihre Schule an vielen Stellen unterstützen – durch Ideen, Rückmeldungen, Mitarbeit in Gremien oder praktische Hilfe bei Aktionen. Jede Beteiligung hilft dabei, eine Schule zu gestalten, in der sich Kinder gerne aufhalten und gut lernen können.

Kontakt

Wir sind neugierig auf eure Ideen, Wünsche, Sorgen und Fragen. Schreibt uns einfach oder sprecht uns bei Elternabenden und Schulveranstaltungen an – wir freuen uns auf den Austausch.

elternrat@39schule.de

Wenn ihr ein Thema lieber anonym loswerden möchtet, könnt ihr einen Zettel in die Elternrats-Box einwerfen. Wir besprechen das Anliegen dann in einer der nächsten Sitzungen.

Quellen & rechtliche Grundlagen

Die Elternmitwirkung an Schulen im Freistaat Sachsen ist insbesondere in folgenden Rechtsgrundlagen geregelt:

  • Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG)
    Insbesondere Abschnitt „Schulverfassung“ mit den Paragraphen zur Mitwirkung der Eltern (z. B. § 43 Schulkonferenz, §§ 45–49 Elternvertretung).
    Sächsisches Schulgesetz auf REVOSax
  • Elternmitwirkungsverordnung (EMVO)
    Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Mitwirkung der Eltern in den Schulen im Freistaat Sachsen. Sie beschreibt unter anderem Aufgaben, Rechte und Wahlen der verschiedenen Elternvertretungen.
    Elternmitwirkungsverordnung (EMVO) auf REVOSax
  • Schulkonferenzverordnung (SchulKonfVO)
    Verordnung über die Schulkonferenzen. Sie regelt Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise der Schulkonferenz als oberstem Mitwirkungs- und Beschlussgremium der Schule.
    Schulkonferenzverordnung (SchulKonfVO) auf REVOSax

Eine kompakte Übersicht mit Links zu den jeweils aktuellen Fassungen dieser Regelungen sowie weiteren Materialien für Elternvertreterinnen und Elternvertreter bietet außerdem die Seite elternmitwirkung-sachsen.de.