39. Schule

Ganztagsangebote

Unsere Schule bietet für alle Kinder Ganztagsangebote (GTA) an. Dabei haben unsere Kinder die Möglichkeit an offenen und geschlossenen Angeboten teilzunehmen.

1. GTA-Halbjahr 2024/25

Unsere Ganztagesangebote starten ab Montag, den 23.09.2024. Die ersten drei GTA-Wochen sind eine “Schnupperzeit” und ein Wechsel ist noch möglich. Dazu sollten die Kinder direkt mit dem GTA-Leiter sprechen. Danach nehmen die Kinder jede Woche an ihren festen Ganztagsangebot teil.

Eine Einschreibung für die festen Angebote findet über LernSax vom 13. – 17.09.2024 statt. Den Zugang zur Einschreibung bekommt jedes Kind übers Hausaufgabenheft.

Sollten einige Angebote sehr beliebt sein, entscheidet bei der Auswahl das Los. Diese Angebote sind nach der Schnupperzeit verbindlich bis zu den Winterferien zu besuchen. Nach den Winterferien findet eine kleine GTA-Pause statt und danach können die Angebote gewechselt werden.

  • 13. – 17.09.2024 Einschreiben / Anmeldung der GTAs über LernSax
  • bis 20.09.2024 Aushang der Teilnehmerlisten an der GTA-Wand in der Halle
  • 23.09. – 25.10.2024 Schnupperzeit für feste Kurse
  • GTA Chor startet bereits ab dem 04.09.2024
  • keine GTAs nach 14:00 Uhr, wenn der Monatsgeburtstag im Hort stattfindet
  • keine GTAs finden an diesen Tagen statt: Fr, 27.09.2024; Fr, 04.10.2024; Mi, 11.12.2024; Fr, 20.12.2024; Fr, 14.02.2025
  • 13.02.2025 Ende aller GTAs im 1. Halbjahr

Übersicht fester GTA im 1. Halbjahr

Diese Ganztagesangebote enthalten Förderkurse aus dem Flexiblen Lernbudget. Hier empfehlen Ihnen die Klassenlehrer, wenn sich ein Kind dafür anmelden sollte.

Angebote des Hortes

StartTraining

Ebenso nehmen wir am Projekt StartTraining teil, bei dem Studierende des Lehramtes die Schüler und Schülerinnen in der 1. und 2. Klasse unterstützen. Dieses Projekt wird durch unsere GTA-Gelder finanziert.

Kooperationsvertrag Schule und Hort

Wichtigster Kooperationspartner beim Umsetzen des Ganztages ist der Hort. Grundlage der Zusammenarbeit ist der Kooperationsvertrag.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.