39. Schule

Ganztagsangebote

Unsere Schule bietet für alle Kinder Ganztagsangebote (GTA) an. Dabei haben unsere Kinder die Möglichkeit an offenen und geschlossenen Angeboten teilzunehmen.

2. GTA-Halbjahr 2023/24

Im zweiten Halbjahr gehen unsere festen GTA-Kurse weiter.

  • 26.02. – 01.03.2024 keine GTA (wenige Ausnahmen werden individuell mit dem GTA-Leiter abgesprochen)
  • 04.03.2024 Start der festen GTA-Gruppen im 2. Halbjahr (ohne Schnupperzeit)
  • Keine GTAs: 07.06.2024 (Sommerfest)
  • 14.06.2024 Ende aller GTAs
  • ab 17.06.2024 = letzte Schulwoche: keine GTAs

Es gibt folgende Änderungen:

  • Neue GTAs sind: Leichtathletik, Blockflöte
  • Diese Angebote fallen leider weg: Tanzen, Deutschhilfe 4, Matherätsel, K-uns-T

Bitte beachtet diese Zusatzinformationen:

  • Taekwondo 1: am 01.03.2024 können interessierte Sportler dort schnuppern. Tragt Euch in die Liste ein. Nach dem Schnuppern, bei dem Herr Wiggering fachkundige Unterstützung mitbringt, werden die 8 neuen Plätze für Taekwondo 1 fest vergeben für die Kinder, die wirklich daran teilnehmen wollen.
  • Taekwondo 2: startet ebenso am 01.03.2024. Auch hier sind noch einige Plätze frei. Tragt Euch ein.
  • Blockflöte: Wer Interesse daran hat dieses Instrument zu lernen, gibt den Flyer schnellstmöglich über den Klassenlehrer ab. Am 29.02./01.03.2024 findet ein „Schnuppertermin“ statt. Danach teilen wir feste Kurse á 4-5 Kinder ein. Dabei berücksichtigen wir natürlich das Stundenende. Der Besitz einer Blockflöte ist nicht Voraussetzung. Dazu tritt Frau Koob dann erneut mit den Interessenten in Verbindung.
  • Klavierunterricht: Nils Borgrefe steht auch im 2. Halbjahr weiterhin für Einzelunterricht am Montag zur Verfügung. Bitte wendet Euch direkt telefonisch an ihn.
  • Leichtathletik: startet ab dem 04.03.2024 bei Emily Brückner. Für 16 Kinder ist Platz.
  • Englischkurs für Kl. 1/2: Patrick Kulow bietet privat einen Englischkurs an. Sie bekamen dazu einen Flyer. Bei Interesse geben Sie diesen bitte bis zum 08.02.2024 beim Klassenlehrer ab.
  • Schwimmen: Frau Wüstrich holt die Kinder jeden Montag in der Halle ab. Bitte stellen Sie ein Vollmacht aus, dass sie die Kinder aus dem Hort zur Schwimmhalle mitnehmen kann. Die Kinder müssen nach dem Schwimmen an der Schwimmhalle Mitte (Kirschbergstraße 84) um 15:00 Uhr abgeholt werden oder von dort allein gehen (Vollmacht). Bitte Schwimmsachen und Badelatschen wie im  Schwimmunterricht Kl. 2 mitbringen
  • Melodikakurs: Die Anmeldung findet direkt bei der Musikschule Fröhlich statt. Hier muss ein Entgeld für den Unterricht bezahlt werden.

Auch gibt es offene Angebote vom Hort, in die sich die Kinder jede Woche neu anmelden können. Dafür benötigt Ihr Kind einen Hortvertrag.

1. GTA-Halbjahr 2023/24

  • 16.10. – 27.10.2023 Schnupperzeit
  • 20.10 – 24.10.2023 Anmeldung über LernSax-Formulare (HA-Heft der Kinder)
  • 30.10.2023 Aushang der Gruppenlisten GTA
  • 01.11.2023 Start der festen GTA-Gruppen
  • Keine GTAs: 18.12. – 22.12.2023, 09.02.2024

Das GTA-Jahr im Schuljahr 2023/24 startet nach den Herbstferien. Vom 16.10. – 27.10.2023 finden “Schnupperwochen” statt. Ohne feste Anmeldung können die Kinder die verschiedenen Angebote ausprobieren. Eine verbindliche Anmeldung findet am Ende dieser Schnupperzeit wie gewohnt über ein LernSax-Formular statt. Sollten einige Angebote sehr beliebt sein, entscheidet das Los. Diese Angebote sind dann verbindlich bis zu den Winterferien zu besuchen. Nach den Winterferien findet eine kleine GTA-Pause statt und danach können die Angebote gewechselt werden.

Die GTAs enthalten Förderkurse aus dem Flexiblen Lernbudget. Hier empfehlen Ihnen die Klassenlehrer, wenn sich ein Kind dafür anmelden sollte. Bitte beachten Sie bei den GTAs weitere Besonderheiten:

StartTraining

Ebenso nehmen wir am Projekt StartTraining teil, bei dem Studierende des Lehramtes die Schüler und Schülerinnen in der 1. und 2. Klasse unterstützen. Dieses Projekt wird durch unsere GTA-Gelder finanziert.

Kooperationsvertrag Schule und Hort

Wichtigster Kooperationspartner beim Umsetzen des Ganztages ist der Hort. Grundlage der Zusammenarbeit ist der Kooperationsvertrag.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.