39. Schule

Entschuldigung des Kindes

Bitte auch in den Ferien beachten

In Bezug auf die Benutzerregelung, die Ihnen bei Vertragsabschluss ausgereicht wurde, weisen wir darauf hin, dass laut DA des Amtes für Jugend, Familie und Bildung Nr.1/2008 „Umsetzung des §8a SGB VIII in den kommunalen Kindereinrichtungen“ Ihr Betreuungsvertrag für den Hort nach 5 Tagen unentschuldigten Fehlen innerhalb eines Monats durch die Stadt Leipzig gekündigt werden kann.

Sollte Ihr Kind den Hort trotz Anmeldung nicht besuchen, melden Sie es bitte immer
bis 8:30 Uhr telefonisch unter 0341/9098658 – 21 ab.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hortteam