Beschluss der Schulkonferenz: 07.09.2024
1. | Für Hortkinder ist das Gebäude von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. |
2. | Der Unterricht beginnt 8.00 Uhr. Jeder Schüler erscheint rechtzeitig, jedoch nicht früher als 15 min vor Beginn des Unterrichts. Eltern verabschieden sich von ihren Kindern vor der Schultür. |
3. | Nach Unterrichtsschluss verlassen Kinder, die keinen Hort besuchen, das Schulgelände. |
4. | Es gelten folgende Regeln zum Verhalten im und vor dem Schulhaus: Um Unfälle zu vermeiden, gehen alle im gesamten Schulhaus langsam und leise und nehmen Rücksicht auf andere. |
5. | Alle Schüler verhalten sich untereinander freundlich und höflich. Das gilt auch für das Auftreten gegenüber Erwachsenen. |
6. | Im Schulgelände verhalten sich alle ordentlich und gehen sorgsam mit dem Inventar um. |
7. | Während des Schul- und Hortbesuches sind schülereigene Handys, Smartphones, Tablets sowie Smartwatches auszuschalten und sicher im Ranzen zu verwahren. |
8. | Fotografieren, Filmen und Tonaufnahmen bedürfen aus datenrechtlichen Gründen der Genehmigung durch den Schulleiter. |
9. | Aus Sicherheitsgründen werden Fahrräder, Roller, Schlitten oder Ähnliches nicht am Schulzaun angeschlossen bzw. auf dem Schulgelände abgestellt. |
10. | Das Schulgelände (einschließlich der Eingangszone) ist im Interesse aller Kinder und Mitarbeiter nicht mit Hunden zu betreten. |
11. | Fundsachen werden sechs Monate in der Schule aufbewahrt. |