39. Schule

Organisatorisches

Abwesenheiten

Mein Kind ist krank. Wie muss ich mein Kind entschuldigen?+

1. Abmelden am 1. Fehltag bis 8:30 Uhr telefonisch unter 0341/90986580 oder per Mail ans Sekretariat info@39schule.de 2. Wir benötigen eine formlose schriftliche Entschuldigung binnen drei Tagen. Ein Ärztliches Attest KANN ab einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen vom Lehrer eingefordert werden 3. Nachholen der Aufgaben (Krankheitsmappe) Tipp: Denken Sie auch daran, das Mittagessen Ihres Kindes abzubestellen. Rechtliche Grundlage: Schulbesuchsordnung

Benötigt mein Kind im Krankheitsfall eine ärztliche Bescheinigung?+

Ist ihr Kind länger als fünf Tage krank und bleibt dem Unterricht fern, kann der Klassenlehrer eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Fehlt ein Schüler auffällig häufig oder lang (ab zehn Tagen), kann der Schulleiter mit besonderer Begründung ein amts- oder vertrauensärztliches Zeugnis verlangen. Wurde Ihr Kind nur telefonisch im Sekretariat abgemeldet, muss der Schule (Klassenlehrer oder Sekretariat) eine formlose schriftliche Entschuldigung binnen drei Tagen vorliegen.

Was geschieht, wenn mein Kind während der Unterrichtszeit krank wird?+

Geht es Ihrem Kind gesundheitlich so schlecht, dass ein weiterer Unterrichtsbesuch nicht mehr möglich ist, kann der unterrichtende Lehrer den Schüler vorzeitig aus dem Unterricht entlassen. In diesem Falle werden Sie angerufen und gebeten ihr Kind abzuholen. Sollten Sie nicht erreichbar sein, werden weitere von Ihnen in der Schülerkartei benannte Personen (Notfallnummern) kontaktiert. Bitte achten Sie hier auf Aktualität aller Kontaktdaten und melden Sie gegebenenfalls Änderungen unverzüglich beim Klassenlehrer. Ebenso wird bei Schulunfällen verfahren, die einen weiteren Unterrichtsbesuch unmöglich macht.

Kann ich mein Kind für ein paar Tage beurlauben?+

In Ausnahmefällen kann eine Beurlaubung genehmigt werden. Beantragen Sie die Beurlaubung unter Angabe von Gründen rechtzeitig. -> bis 2 Tage beim Klassenlehrer -> ab 3 Tage beim Schulleiter

Wir fahren zur Kur. Was muss ich tun?+

Das Fernbleiben vom Unterricht aufgrund einer Kur ist der Schule rechtzeitig schriftlich anzuzeigen. Eine Kopie der Bestätigung der Krankenkasse zur Genehmigung der Kur ist hier ebenso vorzulegen. Zumeist erstellt der Klassenlehrer dann einen Lernplan für Ihr Kind für die Zeit der Abwesenheit.

Schulessen

Woher kommt das Schulessen?+

Das Essen, welches in der Mensa ausgegeben wird, wird von Dussmann aus Leipzig bezogen. Aktuelle Essenspläne können Sie hier einsehen.

Gibt es Schulmilch?+

Die Firma Dussmann bietet neben der Essensversorgung auch die Bestellung von Milch an. Die Milch, welche es in den Geschmacksrichtungen Schoko, Vanille, Frucht und Vollmilch gibt, wird zur Frühstückspause ausgegeben. Sie können diese einfach bei der Essensbestellung mit bestellen.

Sonstiges

Ist mein Kind auf dem Schulweg versichert?+

Ja, wenn es den direkten Weg wählt. Wählt ihr Kind einen anderen Weg oder macht einen Zwischenstopp, entfallen Haftungsansprüche.

Mein Kind hat etwas in der Schule verloren. Was kann es tun?+

Fundsachen wie Anziehsachen und Schuhe werden bei uns in einer Box in der Halle gesammelt. Flaschen und Brotdosen werden vom Hort auf einen Tisch ausgelegt. Handelt es sich um Wertsachen wie Schlüssel, Essenskarten oder Schmuck, wird dies meist im Sekretariat oder beim Hort in der Halle hinterlegt. Unser Tipp: Wertsachen wie Smartphones oder teures Spielzeug haben nichts in der Schule zu suchen.

Lernt mein Kind in der Schule das Schwimmen?+

In der zweiten Klassenstufe findet der nach Lehrplan verbindliche Schwimmunterricht statt. Einmal in der Woche wird der Schwimmunterricht in der Schwimmhalle Mitte in der Kirschbergstraße erteilt. Dies geschieht ein ganzes Schuljahr lang.